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Solarpark in der Planungsphase – Umweltprüfungen

Ein Solarprojekt kann grob in drei Phasen eingeteilt werden:

  • Planung und Entwicklung
  • Bau
  • und Betrieb.

In unserem letzten Blogpost haben wir den ersten Planungsschritt beschrieben: die Prüfung der in Frage kommenden Fläche. Nach der groben Einschätzung der Fläche stehen weitere umfassendere Planungs- und Genehmigungsverfahren an. 

Bei Photovoltaik-Freiflächenanlagen müssen öffentliche und private Belange miteinander in Einklang gebracht werden. Ein Beispiel für öffentliche Belange sind u.a. die Kriterien des Umwelt- oder Naturschutzes sowie der Landschaftspflege. Bei der Planung eines Solarprojekts werden daher auch Naturschutzkriterien einbezogen. Diesen Schritt möchten wir Ihnen in dem folgenden Blogpost etwas näherbringen.

 

Welche Naturschutz-Aspekte werden geprüft?

Die Errichtung und der Betrieb von PV-Freiflächenanlagen unterliegt strengen regionalen naturschutzrechtlichen Vorgaben. In der Entwicklung und Planung werden daher unterschiedliche Interessensgruppen einbezogen, um diese Vorgaben für den späteren Bau und Betrieb der PV Anlage zu erfüllen. Spezielle Umweltprüfungen unterliegen festgesetzten Kriterien, die vom Gesetzgeber definiert sind. In diesen werden die örtlichen Gegebenheiten auf individueller Basis evaluiert. 

Allgemein ist ein schonender Umgang mit dem Boden zu beachten, bei dem insbesondere Neu-Versiegelungen vermieden bzw. auf ein niedriges Maß begrenzt werden sollen.

Beispielsweise bieten Konversionsflächen oder Ackerflächen mit schlechten Bodenwerten die Möglichkeit, die Flächen zu renaturieren und gleichzeitig durch die PV Anlage regenerativen Strom zu erzeugen. Eine Win-Win-Situation für Natur und Gemeinde.

Konversionsflächen sind Brachflächen bzw. ehemalig für andere Zwecke genutzte Flächen, die umgewandelt werden, um einem neuen Zweck zu dienen. Ein Beispiel für eine Konversionsfläche ist ein ehemaliges Militärgelände das nicht mehr genutzt wird.

Weiterhin achten wir bei der Planung darauf, dass Eingriffe in Natur und Landschaft vorrangig vermieden werden. Falls dies nicht möglich ist, sind wir sogar dazu verpflichtet passende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorzunehmen. 

Zu der Umweltprüfung gehört insbesondere auch die Prüfung von lokalen Vogelarten. Kommen auf der Fläche besondere geschützte Arten vor, wird eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt, die ein besonderes Auge auf das geplante Projekt wirft. Die Prüfung beinhaltet selbstverständlich auch die Auswirkungen des Parks auf andere Tierarten.

 

Was passiert nach den Umweltprüfungen?

Die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt werden dokumentiert und im Anschluss wird besprochen, ob bestimmte Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind. Diese Ausgleichsmaßnahmen werden im Bebauungsplan eingeplant oder durch weitere vertragliche Verpflichtungen festgesetzt.

Wir als Projektentwickler verpflichten uns damit, aus den Ergebnissen der Umweltprüfung geeignete Maßnahmen zu entwickeln und diese auch umzusetzen.

Ein Photovoltaikpark soll grünen Strom liefern. Dazu gehört nicht nur die emissionsfreie Produktion von Strom, sondern auch das Einbeziehen von weiteren Umweltfaktoren. Wir verfolgen eine ganzheitliche Strategie und haben daher einen besonderen Blick auf den Naturschutz.

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