Ein Solarprojekt kann grob in drei Phasen eingeteilt werden:
- Planung und Entwicklung,
- Bau
- und Betrieb.
In unserem letzten Blogpost haben wir den zweiten Planungsschritt beschrieben: die Umweltprüfungen der in Frage kommenden Fläche. Parallel zu der Prüfung von Naturschutzthemen stehen weitere umfassendere Planungs- und Genehmigungsverfahren an. Dazu gehört die enge Einbindung der lokalen Gemeinde und Interessensvertretern.
Bei der Planung einer Solarfreiflächenanlage sind mehrere Parteien involviert. Zum Genehmigungsverfahren vor dem Bau der Anlagen gehören insbesondere die Gespräche mit lokalen Interessensvertretern, also neben dem Landeigentümer auch Vertreter der Gemeinde, lokale Behörden und Verbände. Im heutigen Blogpost möchten wir Ihnen eine Vorstellung davon geben, wie diese Phase der Projektentwicklung abläuft und welche Instanzen eingebunden werden.
Welche Gesprächspartner sind primär an der Planung eines Solarparks beteiligt?
- Landeigentümer
- Gemeinderat/Bürgermeister und weitere Gemeindevertreter
- Untere Naturschutzbehörde oder Umweltamt
- Weitere Interessensgruppen, z.B. NABU
- Lokale Bevölkerung
- Bauamt
- Lokales Planungsbüro
- Und nicht zuletzt wir als Projektentwickler (AQ-Ampere)
Wie läuft das ab?
Nach der ersten Prüfung der Fläche vereinbaren wir mit Ihnen als Landeigentümer ein Gespräch, bei dem wir die Fläche persönlich vor Ort begutachten. Diesen Schritt haben wir bereits in unserem ersten Blogpost beschrieben. An diesem Punkt nehmen wir in der Regel auch schon Kontakt zu den lokalen Behörden auf. Uns ist es wichtig, alle lokalen Instanzen frühzeitig mit einzubinden. Dazu gehört eine erste Präsentation des geplanten Projekts vor der Gemeinde, dem Bürgermeister oder Gemeindevertreter.
Wenn sich nach den ersten Gesprächen mit Ihnen und den lokalen Behörden abzeichnet, dass ein gemeinsames Projekt gewünscht ist, bitten wir Sie um einen sogenannten Exklusivitätsvertrag. Dieser läuft in der Regel über ca. vier bis sechs Monate und sichert uns für diesen Zeitraum eine Exklusivität für die potentielle Projektfläche zu. Währenddessen überprüfen wir die Machbarkeit des Projekts. So sprechen wir beispielsweise in dieser Phase mit Netzbetreibern und/oder dem Vermessungsbüro, der Autobahngesellschaft und erstellen ggf. erste Studien zur potenziellen Sonneneinstrahlung.
Der Exklusivitätsvertrag ist dabei noch kein Vertrag für das Projekt bzw. Pachtvertrag. Falls die Parteien sich nicht auf einen anschliessenden Pachtvertrag einigen können, endet die Exklusivitätsvereinbarung ohne wechselseitige Ansprüche. Der Gemeinderat muss dann über das Projekt abstimmen und wenn sich alle Parteien einig sind, geht der Exklusivitätsvertrag fließend in den Pachtvertrag mit Ihnen über.
Nachdem die Gemeinde dem Projekt zugestimmt hat und wir uns mit Ihnen auf einen Pachtvertrag geeinigt haben, kümmern wir uns um einen städtebaulichen Vertrag. Dieser legt die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner genau fest. Wir haben uns beispielsweise bei dem Bau der Anlage an genaue Fristen zu halten und müssen uns vertraglich für die Übernahme der Kosten verpflichten; auch erste technische Planungen fließen bereits mit ein. Der Vertrag dient also dazu, allen Parteien Sicherheit und Gewissheit zu geben.
Uns ist ein individueller Blick auf die lokalen Gegebenheiten wichtig. Ein Photovoltaikprojekt soll nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Gemeinde ein Gewinn sein. Daher sind wir daran interessiert, alle Gesprächspartner frühzeitig mit an den Tisch zu holen. Ein Photovoltaikprojekt ist demnach ein gemeinschaftliches Vorhaben, das in enger Abstimmung mit Ihnen und lokalen Vertretern vor Ort geplant wird. So werden alle betroffenen Parteien eingebunden.